
Die von der Arbeitsgemeinschaft der Rheuma-Liga-Harsewinkel initiierte Veranstaltung zur elektronischen Patientenakten am Dienstag, den 13.01.2026 zog viele Interessierte an. Der Vortrag im Heimathaus wurde vom Leiter der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, Herrn Julian Lambracht, gehalten.
Seit dem 01.10.2025 ist die elektronische Patientenakten (ePA) für gesetzlich Versicherte verpflichtend. Sie wird derzeit jedoch nicht einmal von 4 % der Versicherten genutzt berichtet Herr Lambracht. Die ePA ist die digitale Akte für die Gesundheitsdaten und wird automatisch für jeden Versicherten angelegt, der nicht widersprochen hat. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Es handelt sich bei der ePA um eine patientengeführte lebenslange Akte mit dem Ziel, eine bessere Gesundheitsversorgung für alle zu leisten, Prozesse effektiver zu machen, Kosten einzusparen und mehr Transparenz für Patienten zu gewähren. Zugriff auf die ePA haben Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäusern, wobei die Standard-Zugriffsdauer 90 Tage beträgt und Apotheken (Standard-Zugriffsdauer 3 Tage). Krankenkassen dürfen lediglich Abrechnungsdaten einstellen, der Zugriff auf Daten in der ePA sei technisch ausgeschlossen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit Vertrauenspersonen den Zugang zur eigenen ePA zu gewähren. In zukünftigen Ausbaustufen sollen weitere Leistungserbringer, wie Psychotherapeuten, Hebammen und Pflegeeinrichtungen folgen. Die aktive Nutzung der ePA erfolgt über die ePA-App der jeweiligen Krankenkasse. Versicherte haben jedoch umfassende Widerspruchsrechte direkt über die ePA-App oder die Ombudsstellen der Krankenkassen.
Der kurzweilige Vortrag von Herrn Lambracht regte zu vielen Fragen seitens der Teilnehmenden an. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg. Kontakt zur Rheuma-Liga, Arbeitsgemeinschaft Harsewinkel ag-harsewinkel@rheuma-liga-nrw.de und über die Homepage www.rheuma-liga-nrw.de.
(Bild- und Textquelle: Rheuma-Liga-Harsewinkel)




























Das was? Na, das Spöggsken!