Einführung 3-G-Regel bei Veranstaltungen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel

Ab dieser Woche gilt für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel das Schlagwort “3-G” : Geimpft oder genesen oder getestet.

Das Leitungsorgan der Kirchengemeinde, das Presbyterium, folgt den Empfehlungen der Ev. Landeskirche von Westfalen und des Ev. Kirchenkreises Halle, so dass für die Teilnahme an Gottesdiensten, Gruppentreffen im Gemeindehaus und gemeindlichen Veranstaltungen der schriftliche oder digitale Nachweis über den kompletten Impfschutz, eine Genesung oder über ein negatives Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden muss. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund der Testungen in den Schulen als getestet. Kinder bis zum Schuleinritt benötigen keinen Testnachweis. Die Kirchengemeinde bittet um Verständnis für Einführung dieser Regel, die auch schon für viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens gilt.

 

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

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