
Um den Anwohnenden und Besucherinnen und Besuchern eine möglichst unkomplizierte An- und Abfahrt zu ermöglichen, ist der Straßenabschnitt von Donnerstag, den 6. Juni 2024, 18:30 Uhr, bis Montag, den 10. Juni 2024, ca. 19 Uhr, bis zum Alten Markt daher auch für den Kfz-Verkehr in beide Fahrtrichtungen freigegeben.
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einbahnstraßenregelungen auf den Abschnitten Kreuzung Münsterstraße/Brentrups Garten bis zur Kreuzung Achtermann-straße/Dr.-Zurbrüggen-Straße sowie Kreuzung August-Claas-Straße/Achtermannstraße bis zur Kreuzung August-Claas-Straße/Münsterstraße weiterhin uneingeschränkt bestehen bleiben.
(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)




























Das was? Na, das Spöggsken!