Corona-Virus: Ab Montag Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Ausnahmen

Nach Mitteilung des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlingen und Integration des Landes NRW von heute gelten bis auf weiteres folgende Regelungen:

Ab Montag gilt ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte).

Hierzu gelten jedoch Ausnahmen. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen erhalten den Betrieb ab Montag zunächst offen! So soll es ermöglicht werden, dass in den Fällen, in den beide Eltern oder Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur arbeiten, ihre Kinder wie gewohnt in die Einrichtungen bringen können.

Voraussetzung hierfür:
  • die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf,
  • die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome auf,
  • die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome.

(Textquelle: Stadt Harsewinkel | Bildquelle: geralt/pixabay.com)