Darüber hinaus gelten die bisher in Nordrhein-Westfalen bereits ergriffenen Schutzmaßnahmen fort. Die Landesregierung hat die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung bis zunächst einschließlich 14. Mai 2021 verlängert. Dies bedeutet für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100, dass neben den Schutzmaßnahmen der Bundesnotbremse weitergehende Schutzmaßnahmen aus der Coronaschutzverordnung fortgelten. So ist sichergestellt, dass das bisherige Schutzniveau in Nordrhein-Westfalen nicht abgesenkt wird.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes bündeln wir nochmal die Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen, um die dritte Welle der Pandemie zu brechen. Zentraler Punkt in der Bekämpfung der Pandemie bleibt die massive Reduzierung von Kontakten, die auch das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In Nordrhein-Westfalen bleiben wir vorsichtig und in einigen Punkten bei notwendigen, teilweise strengeren Regeln, die so bereits gelten. Es ist angesichts der nach wie vor hohen Zahlen insbesondere auf Intensivstationen im Land nicht der Zeitpunkt für Öffnungen. Wir müssen weiterhin gemeinsam und vorsichtig handeln, um Leben zu schützen und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.“
Die sich aus dem Infektionsschutzgesetz und der Coronaschutzverordnung ergebenden Regelungen für Nordrhein-Westfalen im Überblick >>>
Die Ausgangsbeschränkung gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 von 22 Uhr bis 5 Uhr. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr bleibt körperliche Bewegung, also z.B. Spazierengehen, Radfahren, Joggen, im Freien für Einzelpersonen erlaubt. Außerdem sind triftige Gründe für eine Ausnahme von der Ausgangssperre etwa die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, (veterinär)medizinische Notfälle, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, die Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren.
Das Land stellt auf Grundlage der Daten des Robert-Koch-Institutes per Allgemeinverfügung jeweils fest, wann welche Regelungen in welchem Kreis und welcher kreisfreien Stadt gelten.
Die Notbremse für 7-Tage-Inzidenzen zwischen 100 und 150 gilt für folgende Kreise und kreisfreien Städte
ab Samstag, 24. April 2021:
Städteregion Aachen
Stadt Bielefeld
Stadt Bochum
Stadt Bonn
Kreis Borken
Stadt Dortmund
Stadt Duisburg
Kreis Düren
Stadt Düsseldorf
Ennepe-Ruhr-Kreis
Stadt Essen
Kreis Euskirchen
Stadt Gelsenkirchen
Kreis Gütersloh
Stadt Hagen
Stadt Hamm
Kreis Heinsberg
Kreis Herford
Stadt Herne
Hochsauerlandkreis
Kreis Kleve
Stadt Köln
Stadt Krefeld
Stadt Leverkusen
Kreis Lippe
Märkischer Kreis
Kreis Mettmann
Kreis Minden-Lübbecke
Stadt Mönchengladbach
Stadt Mülheim an der Ruhr
Oberbergischer Kreis
Stadt Oberhausen
Kreis Olpe
Kreis Paderborn
Kreis Recklinghausen
Stadt Remscheid
Rhein-Erft-Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreis Soest
Stadt Solingen
Kreis Steinfurt
Kreis Unna
Kreis Viersen
Kreis Warendorf
Kreis Wesel
Stadt Wuppertal
ab Sonntag, 25. April 2021:
Rhein-Kreis-Neuss
Die zusätzliche Untersagung des Einkaufs mit Terminvereinbarung bei Inzidenzen über 150 gilt für folgende Kreise und kreisfreien Städte
ab Samstag, 24. April 2021:
Stadt Bielefeld
Stadt Bonn
Stadt Dortmund
Stadt Duisburg
Stadt Gelsenkirchen
Kreis Gütersloh
Stadt Hagen
Stadt Hamm
Stadt Herne
Kreis Kleve
Stadt Köln
Stadt Krefeld
Stadt Leverkusen
Kreis Lippe
Märkischer Kreis
Kreis Mettmann
Kreis Minden-Lübbecke
Stadt Mülheim an der Ruhr
Oberbergischer Kreis
Kreis Olpe
Kreis Recklinghausen
Stadt Remscheid
Rhein-Erft-Kreis
Stadt Solingen
Kreis Unna
Kreis Warendorf
Stadt Wuppertal
ab Sonntag, 25. April 2021:
Stadt Bochum
Kreis Düren
Landeshauptstadt Düsseldorf
Stadt Essen
Die strengeren Regelungen für Bildungsgebote (Schule, Kinderbetreuung, Hochschule) für 7-Tage-Inzidenzen über 165 gilt für folgende Kreise und kreisfreien Städte
ab Samstag, 25. April 2021:
Stadt Bonn
Stadt Dortmund
Stadt Duisburg
Stadt Gelsenkirchen
Kreis Gütersloh
Stadt Hagen
Stadt Hamm
Stadt Herne
Stadt Köln
Stadt Krefeld
Stadt Leverkusen
Kreis Lippe
Märkischer Kreis
Kreis Mettmann
Stadt Mülheim an der Ruhr
Oberbergischer Kreis
Kreis Olpe
Kreis Recklinghausen
Stadt Remscheid
Rhein-Erft-Kreis
Stadt Solingen
Kreis Unna
Stadt Wuppertal
ab Sonntag, 25. April 2021:
Kreis Warendorf
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung finden Sie hier.
(Text- und Bildquelle: Land NRW)