Vollständige Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
„In einer alternden Gesellschaft werden wir mehr denn je auf eine gute Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen angewiesen sein. Damit sich genügend Menschen für diese Berufe entscheiden, müssen wir die Ausbildung deutlich attraktiver gestalten. Mit der vollständigen Schulgeldfreiheit machen wir hier einen ganz wichtigen Schritt. Wir beenden damit zugleich eine große Ungerechtigkeit: Bei Ärzten und Apothekern bezahlt der Staat das Studium. In den Gesundheitsfachberufen müssen die Menschen ihre Ausbildung vielfach aus eigener Tasche bezahlen. Damit ist in Nordrhein-Westfalen jetzt Schluss, was mich persönlich sehr glücklich macht“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Den Einstieg in die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen hatte die Landesregierung am 1. September 2018 als erstes Bundesland mit der Übernahme von 70 Prozent des bisher teilweise von den Schülerinnen und Schülern bzw. den Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen erhobenen Schulgeldes vollzogen.
Die gänzliche Befreiung der gesundheitsberuflichen Ausbildungen vom Schulgeld ist zwar auch Bestandteil der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Nordrhein-Westfalen wollte die Betroffenen aber nicht noch länger auf eine bundesrechtliche Regelung warten lassen und führt die Schulgeldfreiheit nun schon vorab ein. Gleichzeitig wird sich die Landesregierung selbstverständlich weiter für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen.
Für die Schulgeldfreiheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in diesem Jahr damit rund 43,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Einstieg in die Schulgeldfreiheit sowie unter anderem die Unterlagen zur Beantragung der Zuwendungen sind im Internet abrufbar unter www.mags.nrw.
(Textquelle: Land NRW)