Amtsblatt Nr. 9 vom 24.3.2020 ist erschienen

Das Amtsblatt Nr. 9 vom 24.03.2020 ist erschienen. Darin veröffentlicht ist die Allgemeinverfügung der Stadt Harsewinkel über Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 nach aufsichtlicher Weisung zum Betretungsverbot von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch, von tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Werkstätten, Tagesstätten oder sonstige vergleichbare Angebote), für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie von interdisziplinären oder heilpädagogischen Frühförderstellen, heilpädagogischen Praxen und Autismuszentren.
Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)