Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harsewinkel – Darstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie

Der Rat der Stadt Harsewinkel hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Harsewinkel zu ändern (gemäß § 2 Abs.1 BauGB). Inhalt dieser Änderung ist die Darstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im übrigen Außenbereich.

Die Änderung wird geführt unter folgender Bezeichnung: 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harsewinkel. Der Untersuchungsbereich der 23.  Änderung umfasst das gesamte Stadtgebiet Harsewinkel.

Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes werden Konzentrationszonen zur Steuerung der Windenergie im Stadtgebiet dargestellt. Die Planung zielt auf die Bündelung der Windenergienutzung in den Zonen und damit zugleich auf die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, wonach Windenergieanlagen i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im gesamten Außenbereich außerhalb der dargestellten Zonen i.d.R. unzulässig sind. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft daher den gesamten Außenbereich im Stadtgebiet.

Zum jetzigen Zeitpunkt stellt der vorliegende Vorentwurf zur 23. FNP-Änderung die unter naturschutzfachlichen, landschaftspflegerischen und städtebaulichen Aspekten ermittelten Potenzialflächen für die Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet dar. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3(1) und 4(1) BauGB sollen weitere Abwägungsmaterialien zu den einzelnen Flächen gesammelt, anschließend geprüft und im Rahmen der Abwägung bewertet werden. Die als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung verbleibenden Flächen werden dann zur Offenlage der Planung als Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie dargestellt.

Der Vorentwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Potenzialflächenanalyse und Umweltbericht liegt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
  • in der Zeit vom 07.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022,
  • in der Fachgruppe 3.1 Planung, Münsterstraße 14, 33428 Harsewinkel, Zimmer 262,
  • während der Öffnungszeiten (Mo. bis Do. von 8.30-12.30 Uhr, Di. von 14.00-16.00 Uhr, Do. 14.00-17.00 Uhr, Fr. von 8.30-12.00 Uhr) oder nach telefonischer Absprache (Tel.: 05247-935124),
  • zudem auf der Internetseite der Stadt Harsewinkel unter stadtplanung-harsewinkel.de.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

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