
Allgemeine Fragen sowie den Vordruck zum Antragsverfahren zur Feststellung einer Schwerbehinderung gibt es auf der Homepage des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/schwerbehinderte
Das Sachgebiet Schwerbehindertenangelegenheiten ist in der Regel montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17.30 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr telefonisch zu erreichen. Die Servicenummer lautet 05241/85-2369. Persönliche Vorsprachen sind jeweils montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr im Kreishaus Wiedenbrück möglich. Jederzeit können Anfragen an das Postfach des Sachgebietes (schwebr@kreis-guetersloh.de) gerichtet werden.
(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)




























Das was? Na, das Spöggsken!