Untere Naturschutzbehörde erinnert an Sperrfrist zum Schutz brütender Tiere – Pause für Heckenschere und Motorsäge!

Eine Amsel duckt sich ins Nest. Schon jetzt singen die Männchen und der Nestbau beginnt in Kürze. Gerne nehmen Amseln für die erste Brut immergrüne Gehölze an (Foto: Kreis Gütersloh).

Brutzeit beginnt – Die Untere Naturschutzbehörde erinnert daran, dass bald die Sperrfrist zum Schutz von brütenden Tieren beginnt. Vom 1. März bis 30. September dürfen Bäume und Sträucher nicht geschnitten werden. Dieses Verbot soll verhindern, dass Vögel, Eichhörnchen oder andere Tiere sowie deren Nester und Jungtiere beim Rückschnitt oder Fällen von Gehölzen getötet oder zerstört werden.

„Besonders beliebt bei den Vogelarten, die früh mit dem Nestbau beginnen, sind immergrüne Gehölze“, weiß Nicola Brandstetter, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde. „Diese bieten dann bereits ausreichend Deckung und Schutz vor nasskaltem Wetter. Auch Kletterpflanzen an Fassaden oder Pergolen sind wegen des dichten Astwerks beliebte Neststandorte.“

Doch grundsätzlich ist im Frühjahr fast überall mit Nestern und Jungtieren zu rechnen. Selbst ein Vogelexperte tut sich schwer, alle Nester zu entdecken. Während die erwachsenen Tiere im schlimmsten Fall flüchten können, sind die Jungtiere verloren. Werden sie nicht schon direkt beim Rückschnitt getötet, müssen sie anschießend verhungern, verdursten oder werden gefressen.

Auch Vogelarten, die früher allgegenwärtig waren, stehen heute auf der Roten Liste. Diese lassen sich leicht durch einen Garten mit vielen Nistmöglichkeiten und heimischen Gehölzen unterstützen.

„Bitten denken Sie daran, dass Ihre Gehölzschnittmaßnahmen im Garten bis Ende Februar abgeschlossen sein müssen.“ erinnert Brandstetter, und weist bereits auf den nächsten Schnitt hin: „Pflegeschnitte im Sommer sollten nicht vor Ende Juni durchgeführt werden. Auch dann muss auf noch vorhandene Vogelnester geachtet werden.“

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

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