Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: Vermüllung von Parks und Umwelt Einhalt gebieten

(Bildquelle: nastya_gepp/pixabay.com)

Ministerin Heinen-Esser: Achtlos entsorgter Einwegmüll verträgt sich nicht mit den Grundprinzipien einer modernen und verantwortungsvollen Gesellschaft

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hat die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen dazu aufgerufen, der Vermüllung von Parks und Umwelt Einhalt zu gebieten. „Wohltuend war das Wetter am Wochenende. Erschreckend hingegen war der Blick am Sonntagabend oder zum Wochenstart auf überquellende Mülleimer, vermüllte Parks und Plastik und Papier in Straßenrändern“, so die Ministerin. Corona habe leider zu einer Renaissance der Einwegverpackung geführt. „Dies hat viele Fortschritte etwa bei der Plastikvermeidung zunichtegemacht. Wenn Einwegmüll dann achtlos weggeschmissen wird, verträgt sich dies nicht mit den Grundprinzipien einer modernen und verantwortungsvollen Gesellschaft“, so die Ministerin. Alle stünden in der Verantwortung, die Vermüllung von Parks, Grünanlagen, Wäldern oder Autobahnausfahrten zu unterbinden.

Die Ministerin appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, Müll ordnungsgemäß zu entsorgen oder Müll wieder mit nach Hause zu nehmen. „Ein im Straßengraben entsorgter Plastikbecher ist kein Kavaliersdelikt. Dies ist flegel- und frevelhaft und Ausdruck von Geringschätzung“, sagte die Ministerin. Wer plane, sich bei einem Ausflug oder Spaziergang etwas „to go“ zu kaufen, sollte seinen eigenen Mehrwegbecher oder -teller im Gepäck haben. Um dies zu forcieren, sollte die Einführung eines Pflichtpfands auf Einwegverpackungen geprüft werden. Heinen-Esser: „Um Verpackungsmüll konsequent zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, sollten wir auch darüber nachdenken, ordnungsrechtlich einzugreifen. “

Zugleich rief die Ministerin die Kommunen dazu auf zu überprüfen, ob die Standorte und Kapazitäten öffentlicher Mülleimer ausreichen oder deren Frequenzen zur Leerung erhöht werden müssen. „Ebenso sollten die Ordnungsbehörden Fehlverhalten konsequent ahnden. Hierzu haben wir im Juni 2019 die Bußgeldempfehlungen verschärft“, erläutert die Ministerin. Für die illegale Müllentsorgung, etwa ein achtloses Wegwerfen von Plastik- und Papiermüll, empfiehlt der Bußgeldkatalog den Kommunen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro.

 

(Textquelle: Land NRW)

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