Das NRW-Gesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass Apotheken bei den Testungen der Grundschülerinnen und -schüler unterstützen können und die Teststrukturverordnung nun entsprechend präzisiert. Der Kreis Gütersloh hatte beim Land ein praxistaugliches Testverfahren für Grundschulen eingefordert und nachgefragt, unter welchen Voraussetzungen die Schulen mehr Unterstützung erhalten können. Die bisherige Teststrukturverordnung des Landes erlaubte bereits von den Kreisen und kreisfreien Städten beauftragten Teststellen, Coronatests in externen Einrichtungen – wie beispielsweise in den Grundschulen – auf Kosten der jeweilen Einrichtungen beziehungsweise Träger durchzuführen.
Wenn allerdings Grundschulen eine dieser Möglichkeiten in Anspruch nehmen möchten, müssen die jeweiligen Schulträger eine Kooperation mit einer der bereits vom Kreis Gütersloh beauftragten Teststelle oder mit einer Apotheke eingehen. Voraussetzung: Der reguläre Testbetrieb in der jeweiligen Teststelle soll ohne Einschränkungen weiterlaufen. Die Kosten für die Grundschul-Testungen müssen die jeweiligen Einrichtungen beziehungsweise die Schulträger selbst übernehmen.
Der Kreis Gütersloh hatte außerdem die Betreiber der Testzentren im Kreisgebiet darum gebeten, ihre Öffnungszeiten so auszuweiten, dass Eltern und deren Kinder die Möglichkeit bekommen, sich morgens vor der Schule oder am Abend testen zu lassen.
(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)