Nordrhein-Westfalen setzt bei „Ankommen und Aufholen“ auf ein Konzept mit zusätzlichem Personal („Extra-Personal“) und zusätzlichen finanziellen Mitteln für die Schulen („Extra-Geld“). Alle Maßnahmen werden vorrangig so angelegt sein, dass sie bei den Schulen oder direkt bei den Schülerinnen und Schülern ansetzen.
Extra-Personal
Beim „Extra-Personal“ für Schulen können sich Lehrkräfte und andere Professionen für die Dauer des Programms über ein Internetportal bewerben, um Schülerinnen und Schüler beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände zu unterstützen. Dies kann insbesondere durch selbständige Förderung und Betreuung von Klassen und Gruppen, durch Unterstützung von Lehrkräften im Regelunterricht, durch Fördermaßnahmen außerhalb des Regelunterrichts oder durch andere unterrichtsergänzende Maßnahmen erfolgen. Auch Mehrarbeit von Bestandspersonal wird zu diesen Zwecken möglich sein. Die anderen Professionen unterstützen die Lehrkräfte und wirken bei der Erziehung, Unterrichtung und Beratung der Schülerinnen und Schüler mit.
Zulässig sind sowohl Personen mit Lehramtsbefähigung als auch andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Dies können zum Beispiel Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Pensionärinnen und Pensionäre, Studierende oder Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sein, wenn sie für den Schuldienst geeignet sind. Für andere Professionen kommen grundsätzlich Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulabschlüssen im Bereich Soziale Arbeit in Betracht.
Auch der OGS-Bereich und der Bereich der gebundenen Ganztagsförderschulen (Klassen 1 bis 10) soll durch die Weiterentwicklung des „OGS-Helferprogramms“ personell unterstützt werden. Durch zusätzliche Personalmaßnahmen soll die pädagogische Arbeit in der OGS sinnvoll ergänzt werden, z.B. durch weitere Angebote oder unterstützende Tätigkeiten in der OGS. Dazu werden den Schulträgern zusätzliche Mittel zur personellen Stärkung der Ganztagsangebote für das Schuljahr 2021/2022 zur Verfügung gestellt.
Extra-Geld
Neben einer personellen Verstärkung sollen die Schulen vor Ort mit den zusätzlichen Mitteln aus dem Programm „Ankommen und Aufholen“ („Extra-Geld“) im Interesse ihrer Schülerinnen und Schüler auch finanziell unterstützt werden:
- durch Budgets für die Schulträger
- Budgets direkt für die Schulen
- durch Bildungsgutscheine zur individuellen Nutzung durch Schülerinnen und Schüler
In der Maßnahme „Extra-Geld“ erhalten die Schulträger Budgets als fachbezogene Pauschalen mit dem Ziel, die Schulen vor Ort konkret zu unterstützen. Auch die Ersatzschulträger werden entsprechend berücksichtigt.
Die Schulträgerbudgets dienen der Sicherung und Schaffung ggf. auch schulübergreifender regionaler Angebote zur Beseitigung von Lernrückständen in Kooperationen mit externen Bildungsanbietern. Diese können als fachliche Förderangebote in Kleingruppen an Schulen stattfinden (Beispiele: Angebote von Nachhilfeinstituten, Volkshochschulen, andere Bildungsanbieter, Stiftungen, Vereine etc.).
Schulscharfe Budgets werden bereitgestellt, um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen. Beispiele hierfür können sein: Der Besuch außerschulischer Lernorte, Aktivitäten, die das miteinander Lernen stärken, Anschaffung von Fördermaterialien, Anschaffung von Lizenzen für digitale Förderprogramme, oder auch die Förderung durch „Schüler helfen Schülern“. So werden alle Schulen aller Schulformen erreicht.
Durch die Schulträger werden den Schulen Bildungsgutscheine bereitgestellt. Im Rahmen der individuellen Förderung durch die Lehrkräfte werden sie an einzelne Schülerinnen und Schülern vergeben, die über bestehende Angebote nicht ausreichend gefördert werden können. Diese können bei externen Anbietern (Nachhilfeinstituten) eingelöst werden.
Mit dem Programm „Ankommen und Aufholen“ tritt neben dem reinen Landesprogramm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ ein weiteres Programm hinzu: Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 geschlossen. Aus der Säule I „Abbau von Lernrückständen“ stellt die Landesregierung mit Unterstützung des Bundes den Schulen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 430 Millionen Euro zur Verfügung. Die finanziellen Mittel des Programms „Ankommen und Aufholen“ kommen mit je 215 Millionen Euro zu gleichen Teilen von Bund und Land.
Das erst in der vergangenen Woche auf Bundesebene endgültig beschlossene Programm wird derzeit im Ministerium für Schule und Bildung unter Berücksichtigung des bereits bestehenden Landesprogramms „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ zu einem Gesamtkonzept zusammengefügt, so dass es wirkungsvolle und treffsichere Antworten auf die vielfältigen pandemiebedingten Herausforderungen ermöglicht.
Zu allen Maßnahmen des Programms „Ankommen und Aufholen“ werden die Schulen und die Schulträger zeitnah zum Start in das Schuljahr 2021/2022 die notwendigen Informationen per SchulMail sowie unter https://www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen erhalten.
Extra-Zeit zum Lernen in NRW – Landesprogramm wird ausgeweitet
Um die Auswirkungen der Pandemie auf die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler abzufedern, hat die Landesregierung bereits am 9. März 2021 das Programm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ gestartet. Insgesamt 36 Millionen Euro stehen bis zum Ende der Sommerferien 2022 für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Das Land wird die Gesamtfördersumme auf bis zu 60 Millionen Euro bedarfsgerecht erhöhen. Insgesamt sind im Zeitraum seit dem 9. März 2021 bis zum Stichtag vom 29. Juni 2021 bereits Mittel in Höhe von mehr als 10,3 Millionen Euro für über 5.300 Gruppen und über 200 Individualmaßnahmen bewilligt worden. Damit hat sich der Betrag der bewilligten Mittel innerhalb der vergangenen vier Wochen fast verdoppelt (Stichtag vom 31. Mai 2021: rund 5,2 Millionen Euro). Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der bewilligten Maßnahmen in den Sommerferien stattfinden wird und die Höhe der Mittelbewilligung das starke Engagement der Maßnahmenträger für die Ferienzeit sichtbar macht.
Gemeinschaft erleben – Extra-Zeit in den Jugendherbergen in NRW
Bereits in diesem Sommer wird das ausgeweitete Extra-Zeit Programm des Landes in Kooperation mit dem Deutschen Jugendherbergswerk ein ganz spezielles Ferienangebot unterbreiten. Das Land bietet zunächst noch begrenzte Ferienangebote an, die Kindern und Jugendlichen zwischen 8 und 14 Jahren eine kostenlose Teilnahme an einem attraktiven Freizeitprogramm ermöglichen, das naturnahe Gemeinschaftserlebnisse mit Lernangeboten verbindet.
Extra-Zeit für Bewegung
Hinzu kommt darüber hinaus die „Extra-Zeit für Bewegung“. Diese zielt darauf ab, pandemiebedingte Bewegungsdefizite der Schülerinnen und Schüler zu kompensieren. Die „Extra-Zeit für Bewegung“ setzt inhaltliche Schwerpunkte in den verschiedenen Bewegungsfeldern und Sportbereichen des Schulsports, z.B. Gymnastik, Schwimmen, Leichtathletik usw. Sie wird bis zum Ende des Jahres 2022 mit einem Gesamtvolumen von 2 Millionen Euro vom Landessportbund in Kooperation mit Sportvereinen „vor Ort“ angeboten und durchgeführt.
„Die Landesregierung setzt das Bundesprogramm konsequent um und setzt mit den eigenen finanziellen Mitteln ein klares Zeichen. Die Bewältigung der Folgen der Coronavirus-Pandemie für unsere Kinder und Jugendliche ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Unsere Aufgabe ist es, die negativen Erfahrungen für die Kinder und Jugendlichen aus den vergangenen Monaten auszugleichen. Die Landesregierung wird die kommenden Monate weiter konsequent nutzen, um mit den Aufholprogrammen und weiteren Maßnahmen den Folgen der Pandemie entschieden entgegenzuwirken“, so Ministerin Gebauer abschließend.
(Text- und Bildquelle: Land NRW)