
Über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ stellt der Bund den Ländern die Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr bis zum Ablauf des Jahres 2028 zur Verfügung. Das Sonderprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050.
Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. In dem dazugehörigen Förderprogramm werden Vorhaben gefördert, die überwiegend dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen.
Dazu gehören unter anderem Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum sowie Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen.
Hintergrund – Seit 2014 bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit den Förderrichtlinien Nahmobilität den Gemeinden, Städten und Kreisen einen nahezu vollumfänglichen Förderzugang für Maßnahmen der Nahmobilität an. Es gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planungen, Service sowie Kommunikation und Informationen zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität.
Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind, ein umweltschonendes, sicheres und nutzungsorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen und motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern.
Weitere Informationen zu dem Nahmobilitätsprogramm und den vorherigen Nahmobilitätsprogrammen finden Sie hier: Bisher veröffentlichte Nahmobilitätsprogramme finden Sie hier: https://www.umwelt.nrw.de/verkehr/nahmobilitaet
Link zum Dokument: https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/verkehr/Nahmobilität/nahmobilitaetsprogramm_2023_teil_2.pdf
(Text- und Bildquelle: Land NRW)




























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