Für den Schulbetrieb ab dem 18. August 2021 bedeutet dies Folgendes:
- Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
- Einschulungsfeiern, Klassenfahrten und Schüleraustausche können wieder stattfinden.
- Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort und werden in den Schulen umgesetzt. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
- Alle Schülerinnen, Schüler sowie das Personal an den Schulen werden weiter zweimal pro Woche getestet, um den größtmöglichen Schutz für nicht oder noch nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. In der Primarstufe der Grund- und Förderschulen werden weiterhin die kindgerechten, PCR-basierten Lolli-Tests durchgeführt, die weiterführenden Schulen arbeiten weiterhin mit Antigen-Selbsttest. Der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat dafür die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
- Das neue Schuljahr startet mit der Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht. Es bleibt dabei, dass die Maskenpflicht draußen auf dem Schulgelände aufgehoben ist. „Die Notwendigkeit einer Maskenpflicht wird im Lichte des Infektionsgeschehens in den ersten Tagen des Schulbetriebs ständig überprüft werden“, so Gebauer.
Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Schulen in Nordrhein-Westfalen über diese ersten Rahmenvorgaben hinaus vor Beginn des Schuljahres über die genauen Eckpunkte des Schulbetriebs informieren.
Um die Auswirkungen der Pandemie auf die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler abzufedern, hat die Landesregierung bereits das Programm „Extra-Zeit zum Lernen NRW“ gestartet. Insgesamt 36 Millionen Euro stellt die Landesregierung bis zum Sommer 2022 für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer betonte, dass die Extra-Zeit auf großes Interesse stoße. Allein in den Monaten März bis Mai wurden bereits über 2.800 Gruppen- und Individualmaßnahmen im Umfang von 5,2 Millionen Euro bewilligt.
Aufbauend auf den Erfahrungen mit der „Extra-Zeit“ bereitet das Ministerium für Schule und Bildung aktuell die Umsetzung des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ vor. Von einer Milliarde Euro, die für die Kompensation von Lernrückständen vorgesehen sind, entfallen auf Nordrhein-Westfalen rund 215 Millionen Euro. Das Land wird die Mittel in gleicher Höhe aufstocken. Ministerin Gebauer: „Ich freue mich, dass der Bund nun ebenfalls ein Aufholprogramm aufgesetzt hat. Wir werden die Extra-Zeit mit dem Bundesprogramm sinnvoll verbinden und ein abgestimmtes Gesamtkonzept entwickeln, das verschiedene Aspekte von schulischer und außerschulischer Bildung berücksichtigt. Damit werden wir eine wirksame Unterstützung der Kinder und Jugendlichen, ihrer Familien und der Schulen ermöglichen.“ Die Unterstützung soll in drei Säulen erfolgen: mit Budgets für Schulträger und auch direkt für Schulen zur Förderung der Schülerinnen und Schüler; mit zusätzlichen Mitteln für mehr Personal in Schulen zur Verstärkung des pädagogischen Personals und für weitere Kooperationsprojekte des Landes mit weiteren Partnern.
Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Hinter uns liegt ein anstrengendes Schuljahr mit Präsenz,- Distanz- und Wechselunterricht. Unsere Schülerinnen und Schüler mussten in der Pandemie größte Entbehrungen und Einschränkungen auf sich nehmen. Das war enorm anstrengend und bleibt hoffentlich einmalig. Deswegen arbeiten wir mit voller Kraft daran, dass das neue Schuljahr mit größtmöglicher Normalität beginnt.“
(Text- und Bildquelle: Land NRW)