Kita online: Zu- und Absagen

Mit dem Portal Kita-online  konnten Eltern Ihr Kind bis Dezember für das Kita-Jahr 2020/2021 in Ihrer Wunsch-Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege vormerken. Das Verfahren der Zusagen über das Kita-online-Portal „Kivan“ startet am 10.02.2020. Innerhalb von 1 ½ Wochen ab Start erhalten die Eltern eine Zu- oder Absage ihrer Kitaauswahl.

Die Eltern konnten bis zum 15.12.2019 bis zu drei Kitas bzw. die Kindertagespflege in dem Kita-online Portal „Kivan“ auswählen.

Das Verfahren der Zusagen über das Kita-online-Portal „Kivan“ startet am 10.02.2020 in allen mit dem Kita-online-Portal „Kivan“ arbeitende Kommunen. Das sind bisher die sechs Kommunen Harsewinkel, Versmold, Halle (Westf.), Borgholzhausen, Steinhagen und Werther (Westf.). Alle Eltern, die in der Priorität eins eine DRK Kita ausgewählt haben, werden erst am 11.02.2020 eine Zu- oder Absage erhalten.

Die Zu- und Absagen werden gleichzeitig von allen Kitas und nacheinander entsprechend der Prioritäten eins, zwei und drei in dem Programm erteilt. Die Eltern werden per Mail informiert und im Falle einer Zusage aufgefordert, Kontakt mit der Kita oder der Kindertagespflegevermittlungsstelle aufzunehmen.

Mit diesem Vorgehen werden Eltern zukünftig zeitnah und innerhalb von 1 ½ Wochen eine Zu- oder Absage ihrer Kitaauswahl und Planungssicherheit erhalten.

Für den Fall, dass in allen drei von den Eltern ausgewählten Einrichtungen kein entsprechender Platz frei sein sollte, werden die Eltern gebeten, sich bei einem dringenden Betreuungsbedarf mit dem Jugendamt des Kreises Gütersloh in Verbindung zu setzen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes werden prüfen, welche Plätze noch zur Verfügung stehen oder ggf. wieder frei werden. Sie werden in Absprache mit den jeweiligen Einrichtungen den Eltern ein entsprechendes Angebot machen.

Sollten Eltern auf einen Platz im nächsten Kita-Jahr (2021/2022) warten wollen, so können die Eltern ab dem 24.03.2020 Ihre Bedarfsmeldung in Kivan bearbeiten. Derzeit ist eine Bearbeitung der Bedarfsmeldungen noch nicht möglich.

Das Jugendamt des Kreises Gütersloh weist darauf hin, dass die Kinder, die zum 01.08.2020 in eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle aufgenommen werden und mindestens ein Jahr alt sind, die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben müssen (Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom November 2019).

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

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