Jugendhilfeausschuss des Kreises GT: Stellenaufstockungen einstimmig beschlossen

(Bild: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Gestern (30. August) tagten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nicht wie gewohnt im Sitzungssaal des Kreishauses, sondern im AWO-Haus der Jugend ‚Checkpoint‘ in Steinhagen. Vor der Sitzung bekamen sie eine Führung durch die Räumlichkeiten und konnten mit den Mitarbeitenden vor Ort ins Gespräch kommen. Thematisch passend dazu stand auf der Tagesordnung die Förderung von weiteren Stellen in Häusern der Kinder- und Jugendarbeit. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan sieht nach und nach eine Aufstockung der Fachkraftstellen vor. Die Stadt Harsewinkel hatte einen Antrag an den Kreis Gütersloh für eine vorgezogene Förderung von weiteren 0,75 Fachkraftstellen gestellt. Dieser Förderung – gültig ab 1. September – stimmten die Politikerinnen und Politiker einstimmig zu.

Stellenmehrbedarf gibt es auch in der Abteilung Jugend. Die Stelle ‚Kinderstark – NRW schafft Chancen‘ soll bis Ende 2025 verlängert werden. Die Stelleninhaberin, die seit Oktober 2022 beim Kreis beschäftigt ist, befasst sich mit der Netzwerkkoordination für die Stärkung und den Ausbau kommunaler Präventionsketten. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert eine Netzwerkkoordination mit bis zu 80 Prozent der Personal- und Sachkosten. Voraussetzung für den Beschluss ist der positive Förderbescheid des Landes. Die befristete Verlängerung der Stelle wurde einstimmig beschlossen.

Kita-Helferinnen und -Helfer unterstützen das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen bei einfachen, alltäglichen und nicht-pädagogischen Arbeiten, um diese zu entlasten. In den vergangenen Jahren wurden die Stellen zu 100 Prozent aus Landesmitteln bezuschusst. Ab 1. August 2023 soll dieser Fördersatz bei 90 Prozent liegen, womit die restlichen 10 Prozent durch die Träger zu decken sind. Der Beschlussvorschlag beinhaltete die Forderung die Eigenanteile der Träger – die besagten 10 Prozent – nicht aus Kreismitteln zu finanzieren. Begründet wurde dies unter anderem dadurch, dass bislang die Bezuschussung von Trägeranteilen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) durch die jeweilige Kommune erfolgt. In den weiteren Jugendämtern des Kreises und auch in anderen angrenzenden Jugendämtern soll keine Übernahme der Eigenanteile erfolgen. Den Vorschlag der Verwaltung lehnten die Politikerinnen und Politiker mehrheitlich ab. Dem neuen Vorschlag, die Eigenanteile bis Ende des Jahres aus Kreismitteln zu übernehmen, stimmte der Ausschuss mehrheitlich zu.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)