Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. Februar 2021

Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)

Bund-Länder-Gespräche

Am 10. Februar 2021 haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin zu den weiteren Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus beraten. Die Beschlüsse werden nun von den Ländern in den Corona-Schutzverordnungen umgesetzt. Diese werden wie üblich unmittelbar veröffentlicht, sobald sie vorliegen.

Die wichtigsten Ergebnisse der Beratungen im Überblick:

Wird der Lockdown verlängert? Welche Regeln gelten?

Die derzeit gültigen Maßnahmen und Regeln werden bis einschließlich 7. März 2021 verlängert. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt bestehen und wichtigstes Instrument im Kampf gegen die Pandemie. Das heißt: Private Treffen im öffentlichen Raum sind weiterhin auf Angehörigen des eigenen Hausstands mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person (die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann) gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche soll weiterhin verzichtet werden. Auch die bestehenden Regeln für den Einzelhandel, die Gastronomie und Kultureinrichtungen bleiben vorerst bestehen.

Warum wird der Lockdown verlängert?

Die Maßnahmen des Lockdowns zeigen Wirkung. Allerdings breiten sich derzeit neue, hoch ansteckende Varianten des Coronavirus, so genannte Mutationen, schnell aus. Die Gefahr erneut exponentiell steigender Infektionszahlen ist groß, weil die Ansteckungsrate der mutierten Varianten höher ist. Es gilt daher jetzt eine Wellenbewegung zu vermeiden. Daher haben Bund und Länder in einem breiten Konsens beschlossen, die geltenden Schutzmaßnahmen bis zum 7. März zu verlängern. Vor dem Hintergrund der Virusmutationen müssen Öffnungsschritte sehr vorsichtig und behutsam erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren.

Ab wann dürfen Friseure öffnen?

Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, mit Reservierungen und unter Nutzung medizinischer Masken ab dem 1. März 2021 wieder öffnen. Dieser Schritt ist vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Hygiene vor allem für ältere Menschen wichtig.

Wie geht es weiter?

Die Entwicklungen der vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt: Das Virus und seine Entwicklung sind dynamisch.

Daher hat man sich am 10. Februar 2021 in der Bund-Länder-Runde darauf verständigt, dass die nächsten Öffnungsschritte ab einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den Ländern unternommen werden können.

Diese nächsten Öffnungsschritte beinhalten u.a. den Einzelhandel, Museen, Galerien und derzeit noch geschlossene körpernahe Dienstleistungen. Dazu berät die nordrhein-westfälische Landesregierung derzeit. Bund und Länder werden in den kommenden Wochen gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen, das sich vorrangig am landesweiten sowie regionalen Infektionsgeschehen orientiert.

Die nächste Ministerpräsidentenkonferenz ist für den 3. März 2021 vorgesehen.

Die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien werden bis dahin mit dem Chef des Bundeskanzleramtes die Erarbeitung nächster Schritte einer Öffnungsstrategie für weitere Lebensbereiche fortsetzen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)