Die 23. Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Harsewinkel liegt in der Zeit vom 24. Juli 2023 bis einschließlich 25. August 2023 öffentlich aus.
Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes werden Konzentrationszonen zur Steuerung der Windenergie im Stadtgebiet dargestellt. Die Planung zielt auf die Bündelung der Windenergienutzung in den Zonen und damit zugleich auf die Ausschlusswirkung, wonach Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich außerhalb der dargestellten Zonen i.d.R. unzulässig sind.
Einzelheiten finden sich unter dem Titel „23. Änderung des Flächennutzungenplanes“ auf der Website der Stadt Harsewinkel hier: https://www.o-sp.de/harsewinkel/fnp
Zum Hintergrund: Der Rat der Stadt Harsewinkel hat in seiner Sitzung vom 22. März 2023 das Szenario für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung zu dem Planentwurf beschlossen. Aufgrund der am 31. März 2023 in Kraft getretenen Änderung des BauGB-AG NRW mit dem Entfallen des landesrechtlichen Mindestabstandes in Windenergiegebieten und der darauf bezogenen Auslegung der Bezirksregierung Detmold, dass für die Konzentrationsflächenplanung der Stadt Harsewinkel der Abstand von 1.000 m nicht anzuwenden ist, hat sich der Rat der Stadt Harsewinkel in seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 erneut mit der Flächenkulisse beschäftigt und die Offenlage mit geringfügigen Änderungen bei den dargestellten Konzentrationszonen beschlossen. Bei der Finalisierung der Unterlagen und der Anpassung des Artenschutzbeitrages an die neuen Regelungen des § 6 Wind BG und § 45b BNatSchG hat sich nun gezeigt, dass für die Konzentrationszone XVI artenschutzrechtliche Hindernisse bestehen, so dass diese Konzentrationszone gestrichen werden musste. Hierzu wurde eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Einzelheiten können den Planunterlagen entnommen werden.
(Textquelle: Stadt Harsewinkel)