ADAC fordert: Offene Bußgeldverfahren ruhen lassen

Seit Herbst 2020 sind Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät LEIVTEC XV 3 aufgrund von möglichen Messabweichungen zu Lasten der Betroffenen in der Diskussion. Auch eine zwischenzeitliche Änderung der Gebrauchsanweisung zur Durchführung der Messungen brachte keine Lösung. Die zuständige Zulassungsbehörde kündigte umfangreiche Versuche an. Bis zum Vorliegen dieser Ergebnisse empfiehlt der Hersteller, vorerst auf weitere Messungen mit dem LEIVTEC XV 3 zu verzichten.

Aus Sicht des ADAC ist das ein richtiger Schritt, um Geschwindigkeitsüberschreitungen klar und für betroffene Autofahrer nachvollziehbar zu verfolgen. Daher sollten alle noch offenen Verfahren, denen eine Messung mit diesem Gerät zu Grunde liegt, ruhen, bis diese Fragen geklärt sind. Da das Gerät vor allem von verschiedenen kommunalen Geschwindigkeitsüberwachungszweckverbänden oder Ordnungsämtern eingesetzt wird, fordert der Club ein einheitliches Vorgehen.

 

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