Der Kreis Gütersloh ist derzeit in Kontakt mit der Landesregierung, wie die Grundschulen bei den Tests unterstützt werden können. Hintergrund ist die geänderte Vorgabe zur Testung an den Grundschulen durch das NRW-Schulministerium. Seit der vergangenen Woche Mittwoch werden die PCR-Pooltests nicht mehr per PCR-Einzeltest aufgelöst, sondern per Schnell- beziehungsweise Bürgertest. Das hatte viele Schulen vor organisatorische Probleme gestellt. Der Möglichkeit, privat betriebene Bürgertestzentren auf dem Schulgelände zu beteiligen, hatte das NRW-Gesundheitsministerium aus rechtlichen Erwägungen eine Absage erteilt, wie die Verwaltung im Kreisausschuss am Montag, 31. Januar, informierte.
Der Kreis Gütersloh wird die 13 Kommunen, Träger der Grundschulen, in Kürze in einem Schreiben informieren, dass er sich ferner bei der Landesregierung dafür einsetzt, zeitnah eine praxisgerechte und rechtssichere Lösung herbeizuführen, um die Schulen bei den Testungen zu unterstützen. Wie die aussehen könnte, ist derzeit noch offen, die Gespräche laufen. Parallel wird die Verwaltung mit dem Votum der Politik sich offiziell an die Landesregierung mit dem Tenor wenden: Die solle die zuvor angewandte Testung mittels PCR-Auflösung des Pools wieder einführen oder eine praktikable Vorgabe für die Testung veranlassen. Das aktuelle Verfahren, ein bisschen PCR-, ein bisschen Schnell-Test, habe sich als wenig praxistauglich erwiesen.
(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)