Stadtverwaltung und Stadtrat bringen Windkraft in Harsewinkel voran!

In der zurückliegenden Ratssitzung stimmte der Rat mit 27 Ja-Stimmen zu 6 Nein-Stimmen dafür, dass im Außenbereich von Harsewinkel, Marienfeld und Greffen zukünftig Windkraftanlagen mit einem Abstand von 450 Metern zu Wohnbebauung erlaubt sein sollen. Damit folget der Rat der Stadt Harsewinkel der Empfehlung aus dem Planungs- und Bauausschuss.

5 der insgesamt 6 Gegenstimmen stammen von der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Fraktionssprecherin Brunhilde erläuterte am Mittwochabend dem Spöggsken das Votum ihrer Fraktion in einer schriftlichen Stellungnahme: „Wir haben uns gegen das weiche Tabukriterium von 450 Metern und für das Tabukriterium 400 Meter entschieden, weil auch in dem Fall der substanzielle Raum für Windkraft gewährleistet ist und das Landschafbild der Emsaue und das FFH-Gebiet Emsaue geschützt bleiben. Unabhängig davon sind wir Grünen froh, dass wir mit unserem Antrag auf Wiederaufnahme der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft im Oktober 2019 die 23. Änderung des Flächennutzungsplans einleiten konnten, um vor ungeordneten Zubau von WEA zu schützen“.

Da durch die beschlossene 23. Änderung des Flächennutzungsplans nun zwei Voranfragen zur Errichtung von Windenergieanlagen in der Rhedaer Mark in Harsewinkel und Westholts Damm in Greffen mit ihren Konzepten inklusive Abstandsplanung den festgelegten Kriterien entsprechen, beschloss der Rat bei einer Enthaltung einstimmig, dass diese Anfragen nicht mehr weiter zurückgestellt werden sollen und die ortsansässigen Investoren die Umsetzung konkret planen und angehen können.

Der Rat der Stadt Harsewinkel möchte bis Ende des Jahres 2023 Windvorrangzonen festlegen und gemeinsam mit der Stadtverwaltung die erforderlichen Rahmenbedingungen für Windkraft in Harsewinkel schaffen.