Stadt Harsewinkel ändert/ergänzt Allgemeinverfügung – Informationen zu Geschäften, Gastronomie und Einrichtungen Stand 18.03.

Die Allgemeinverfügung Stadt Harsewinkel über weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus vom 17.03.2020 wurde noch einmal geändert bzw. ergänzt. In der Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 sind nun u. a. weitere Informationen zu Geschäften, Gastronomie, Einrichtungen und Begegnungsstätten geregelt. Die aktuelle Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 19.04.2020 gültig.

 

 

Zur ergänzenden Allgemeinverfügung der Stadt Harsewinkel vom 18.03.2020 >>>

 

(Bildquelle: sumanley/pixabay.com)