POL-GT: Widerstand bei nicht angezeigter Versammlung in Gütersloh – Polizeibeamtin leicht verletzt

Gütersloh (ots) – Gütersloh (FK) – Am frühen Montagabend (14.02., 18.10 Uhr) kam es zu einer Widerstandshandlung. Im Rahmen einer ca. 100 Personen starken Versammlung von coronakritischen Bürgerinnen und Bürgern stellte sich eine ca. 30-köpfige Gruppe auf der Berliner Straße in Höhe der Münsterstraße mit einem großen Transparent auf. Das Transparent wurde von einem Mann und einer Frau in die Höhe gehalten. Nachdem die Personalien der beiden Personen durch Polizeibeamte festgestellt wurden, erhielt die bis dahin verbal aggressive Frau einen Platzverweis. Sie weigerte sich die Örtlichkeit zu verlassen. Stattdessen griff sie eine Polizeibeamtin an. Sie trat die Beamtin und kniff ihr in den Hals. Durch den Tritt wurde die Polizeibeamtin leicht verletzt. Bei dem Gerangel entstand ein Sachschaden an der Fensterscheibe eines angrenzenden Geschäfts. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Nachdem sie sich beruhigt hatte, kam sie dem Platzverweis nach. Insgesamt wurden durch die Polizei zwei Veranstaltungen im Bereich der Gütersloher Innenstadt am Montagabend als Versammlung gewertet. Eine von einer Privatperson angezeigte Versammlung in Form eines Aufzugs fand mit ca. 120 Teilnehmern ohne weitere Vorkommnisse statt. Die Polizei bewertete die Zusammenkunft der ca. 100 Personen als Versammlung, die nicht angezeigt worden war. Ein Strafverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet. Ein Versammlungsleiter gab sich nicht zu erkennen. Eine im Vorfeld für den Gütersloher Innenstadtbereich angezeigte Versammlung von einer weiteren Privatperson mit angemeldeten zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern fand nicht statt. Außer der Anmelderin war niemand erschienen. Über die Versammlungen in Gütersloh hinaus, fand in Rheda-Wiedenbrück eine weitere zuvor bei der Versammlungsbehörde angezeigte Versammlung mit 88 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ohne weitere Vorkommnisse statt. Nicht angezeigt waren darüber hinaus weitere Versammlungen von coronakritischen Bürgerinnen und Bürgern in Halle (50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer), Harsewinkel (50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer), Herzebrock-Clarholz (30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer), Rheda-Wiedenbrück (250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer), Schloß Holte-Stukenbrock (100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) und Verl (60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer). Bei den genannten Versammlungen konnten keine Versammlungsleiter ausgemacht werden. Entsprechende Strafverfahren wurden gegen Unbekannt eingeleitet.

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