Osterfeuer-Anmeldung: Hinweise zur Brauchtumspflege in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen

Hinweise zu Oster- und Brauchtumsfeuern / Hier können sie ihr Osterfeuer anmelden

Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege

Brauchtumsfeuer, wie z.B. Osterfeuer, haben nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel, sondern dienen der Brauchtumspflege innerhalb örtlicher Gemeinschaften. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich z.B. dann, wenn diese von Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen oder größeren Nachbarschaften veranstaltet werden. Bei der Verbrennung von Pflanzenschnitt nur eines einzelnen Gartenbesitzers handelt es sich also nicht um ein Brauchtumsfeuer in diesem Sinne, auch wenn die Verbrennung zur Osterzeit geschieht.

Da jedes einzelne Osterfeuer eine Umweltbelastung darstellt, ist rechtzeitig zu überlegen, ob nicht durch eine gemeinsame Veranstaltung mit anderen Vereinen und Einrichtungen die Anzahl der Osterfeuer verringert werden kann.

Was darf verbrannt werden?

Bei Brauchtumsfeuern können geeignete pflanzliche Rückstände, wie z.B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht mitverbrannt werden dürfen dabei Abfälle wie z.B. beschichtetes/behandeltes Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter usw.), Altreifen, Sperrmüll. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle und Mineralölprodukte oder andere Abfälle, wie z.B. Plastik und Verpackungsrückstände, dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden.

Umschichten unbedingt erforderlich

Reisighaufen für das Osterfeuer, die schon längere Zeit lagern, werden von vielen Kleintieren wie Kaninchen und Igeln oder von Erdkröten und Insekten gerne als Unterschlupf und Versteck aufgesucht. Darüber hinaus beginnen dort einige Vogelarten -wie der Zaunkönig- schon sehr frühzeitig mit dem Nestbau. Deshalb ist es notwendig, den für das Osterfeuer vorgesehenen Strauchschnitt kurzfristig vor der Entzündung vollständig umzuschichten, damit die dort befindlichen Kleintiere noch rechtzeitig einen anderen Unterschlupf suchen können und nicht im Osterfeuer verbrennen.

Sicherheit geht vor

Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen der Nachbarschaft durch Luftverunreinigungen sowie ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreiten der Flammen über den Abbrennort hinaus ist zu verhindern.            Zu baulichen Anlagen, öffentlichen Verkehrsflächen, Wäldern, Baumkronen und Energieversorgungsanlagen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern einzuhalten. Eine Verkehrsgefährdung durch starke Rauchentwicklung ist zu vermeiden. Die Feuerstelle muss ständig und bis zum Erlöschen von einer Aufsichtsperson, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, beaufsichtigt werden.

Jedes Osterfeuer muss bei der Ordnungsbehörde der Stadt Harsewinkel schriftlich angemeldet werden!
Schicken Sie das Anmeldeformular an:

Stadt Harsewinkel
Die Mähdrescherstadt
FB2 Ordnungswesen
Tibelya Aslan
Münsterstraße 14
33428  Harsewinkel
E-Mail: Tibelya.Aslan@harsewinkel.de 

Anmeldeschluss ist der 03.04.2020. Die frühzeitige Anmeldung ist erforderlich, um die ordnungsgemäße Kontrolle zu gewährleisten.  Bitte vergessen Sie nicht, die verantwortliche Person, die das Abbrennen des Osterfeuers überwacht, anzugeben.

Umweltfreundliche Alternative: Entsorgen Sie den Strauch- und Baumschnitt beim Recyclinghof

Eine umweltfreundliche Alternative zum Verbrennen von Strauch- und Baumschnitt bietet der Recyclinghof. Das Material wird hier ganzjährig angenommen, zu Kompost verarbeitet und so dem Naturkreislauf wieder zur Verfügung gestellt. Pkw-Kofferraumladungen können beispielsweise zum Preis von 4 € bzw. 6 € (Pkw-Kombi) abgegeben werden.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel | Bildquelle: floerio/pixabay.com)