Onlineshopping: Vermeintliche Schnäppchen teuer durch Zoll und Steuern

Ob aus den USA oder China – vermeintliche Schnäppchen kosten durch Zoll, Steuern und Paketdienst häufig mehr als gedacht. Wer Waren außerhalb der Europäischen Union bestellt, muss daher mit Extrakosten rechnen. Für ein Paar Schuhe aus den USA beispielsweise, die inclusive Versand umgerechnet 156,25 Euro kosten, zahlt man mit Einfuhrabgaben mindestens 200,81 Euro. In Deutschland kostet das gleiche Paar 176,78 Euro.

Ob Einfuhrsteuern und Zoll fällig werden, hängt zunächst vom gesamten Bestellwert ab. Dieser Gesamtwert umfasst den Wert der Ware inklusive Versandkosten. Dazu können Beförderungskosten anfallen, wenn das Paket außerhalb Deutschlands in der EU ankommt. Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer entspricht der deutschen Mehrwertsteuer, meist sind es 19 Prozent. Liegt der Bestellwert über 22 Euro, muss der Kunde in der Regel Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

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Kosten Waren und Versand zusammen mehr als 150 Euro, kommt häufig Zoll dazu, zum Beispiel für die Einfuhr aus Ländern wie den USA, China und Japan. Einschätzen lassen sich Zollsätze mit dem Rechner auf test.de/zollrechner.

Auf bestimmte Waren werden außerdem Verbrauchsteuern fällig, unabhängig vom Gesamtwert. Das ist etwa der Fall bei Alkohol und Kaffee. Pro Liter reinen Alkohol fallen 13,03 Euro Steuern an, es gibt aber zahlreiche Ausnahmen. Zu den Einfuhrabgaben können Gebühren für den Paketdienst kommen, wenn dieser die Zollanmeldung für den Empfänger durchführt. DHL verlangt dafür zum Beispiel eine Kapitalbereitstellungsprovision in Höhe von 2 Prozent des Gesamtwerts, mindestens aber 12,50 Euro.

Der Artikel Onlineshopping findet sich in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/onlineshopping-zoll.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)