LVM-Versicherungsagentur Reinhold Everding: Wie man bei Risikolebensversicherungen Erbschaftssteuer spart

Der Kauf einer Immobilie, der erste Nachwuchs, das gemeinsame Startup – es gibt viele Lebenssituationen, in denen der Abschluss einer Risikolebensversicherung möglichen Hinterbliebenen die nötige finanzielle Sicherheit verschafft.

Fließt das Geld an einen Ehepartner oder ein Kind, müssen die sich mit dem Thema Erbschaftssteuer in der Regel nicht beschäftigen – ihr Freibetrag beläuft sich auf 500 000 beziehungsweise 400 000 Euro. Anders verhält es sich beispielsweise, wenn sich ein nicht verheiratetes Paar absichern möchte. „Ohne Trauschein beträgt der Freibetrag nämlich nur 20 000 Euro“, erklärt Reinhold Everding, der die LVM-Versicherungsagentur in Harsewinkel betreibt. Sprich: Für alles, was darüber hinausgeht, wird Erbschaftssteuer fällig. „Hier gibt es aber eine einfache Lösung“, verrät Reinhold Everding. „Die Partner versichern sich über Kreuz.“

Wie das funktioniert, erklärt Reinhold Everding anhand eines Beispiels: Ein Mann und eine Frau wollen sich gegenseitig absichern. „Dann schließt er eine Risikolebensversicherung ab und zahlt die Beiträge, in der sie aber die versicherte Person ist. Stirbt sie, bekommt er das Geld – und muss als Versicherungsnehmer keine Erbschaftssteuer zahlen. Und sie macht es genau umgekehrt. Auf diese Weise können sich übrigens beispielsweise auch Geschäftspartner gegenseitig absichern.“

Wer sich für mögliche Gestaltungsmöglichkeiten einer Risikolebensversicherung interessiert, kann sich von Reinhold Everding in seiner LVM-Versicherungsagentur in der August-Claas-Straße beraten lassen.