Bei der LVM-Versicherungsagentur Reinhold Everding weiß man, dass das Risiko, als Beamter dienstunfähig zu werden, sehr oft unterschätzt wird. Wie in anderen Berufen nehmen auch hier Druck und Stress in der täglichen Arbeit zu – und psychische Erkrankungen sind mittlerweile der Hauptgrund dafür, dass Berufstätige nicht mehr ihrem Job nachgehen können.
„Bei der LVM umfasst die Berufsunfähigkeitsversicherung deswegen neuerdings eine entsprechende Dienstunfähigkeitsklausel“, sagt Reinhold Everding. Diese Klausel hat zwei besondere Merkmale, weswegen hier geläufig von einer sogenannten echten und vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel die Rede ist. Zum einen folgt die LVM bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit – wenn Versicherungsschutz gegeben ist – der Entscheidung des Dienstherrn. Entsprechend nimmt sie keine eigene inhaltliche Prüfung der Dienstunfähigkeit vor. Zum anderen gilt die Klausel nicht nur für Beamte auf Lebenszeit, die bei Dienstunfähigkeit in der Regel in den Ruhestand versetzt werden. Sie greift auch dann, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen entlassen wird.
„Das ist gerade für Beamte auf Widerruf wichtig. Denn die werden bei Dienstunfähigkeit zwangsläufig entlassen“. Gleiches droht insbesondere auch Beamten auf Probe. Zwar werden die Entlassenen anschließend in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert – „dort haben sie aber meist gar keine Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente oder nur unter bestimmten Voraussetzungen“, warnt Reinhold Everding. „Entsprechend ist eine Dienstunfähigkeit gerade für junge Staatsdiener existenzbedrohend.“
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