Lockdown bis zum 30. Juni: Regeln im Überblick

Mit der Coronaregional-Verordnung werden die Schutzmaßnahmen annähernd auf den Stand zurückgeführt, der noch vor wenigen Wochen gegolten hat. Hier finden Sie die aktuelle Verordnung und die wichtigsten Maßnahmen und Regeln im Überblick.

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Allgemein gilt nach der Coronaregional-Verordnung vom 23. Juni 2020: 

Kontaktbeschränkung

Öffentliche Treffen sind auf maximal zwei Personen bzw. auf Verwandte in gerade Linie oder Personen aus demselben Haushalt beschränkt.

Freizeitaktivitäten

Es werden unter anderem  folgende Freizeitaktivitäten unterbunden: Konzerte, Kinos, Theater, Sport in geschlossenen Räumen, Kontaktsportarten, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Sauna, Wellnessangebote. Das Picknicken und Grillen im öffentlichen Raum ist untersagt, ebenfalls Reisebusfahrten.

Gastronomie

Bars und Wettbüros sind geschlossen. Speisegaststätten bleiben geöffnet. Hier gilt – analog zu den Kontaktbeschränkungen in öffentlichen Räumen: Es dürfen nur maximal zwei Personen bzw. Verwandte in gerader Linie oder Personen aus demselben Haushalt an einem Tisch sitzen.

Geschlossen bleiben in Harsewinkel bis zum 30.6.2020:

Hallenbad, Bürgerhäuser, Sporthallen, Soccerfelder und Bolzplätze. Sportanlagen sind auschließlich für kontaktfreien Sport geöffnet. Fußball ist eine Kontaktsportart und bis zum 30. Juni verboten.

Geöffnet bleiben in Harsewinkel:

Spielplätze und Skateranlagen, Büchereien.

Die Kita-Schließung, die aufgrund der Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh am 26. Juni ausläuft, wird bis zum 30. Juni verlängert. 

Für den privaten Bereich sind in der Coronaregional-Verordnung keine Regeln aufgestellt. Die Landesregierung appelliert an das Verantwortungsgefühl der Bürgerinnen und Bürger, größere private Veranstaltungen und Feiern nicht stattfinden zu lassen. Die Einhaltung der Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum wird in Harsewinkel von Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung kontrolliert.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)