Keines der 14 geprüften Handyspiele für Kinder kann die Stiftung Warentest empfehlen. 13 stuft sie sogar als inakzeptabel ein. Die Tester stießen auf Verweise auf Pornoseiten, Mitspieler mit rechtsextremen Pseudonymen wie „SiegHeil“ und ein Spiel, in dem „böse Juden“ getötet werden sollen. Viele Apps verleiten auch zu teuren In-App-Käufen, denn nur wer zahlt, kommt schnell voran. Die Untersuchung zum Kinderschutz in Spiele-Apps führten die Tester gemeinsam mit Jugendschutz.net durch, dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet.
Die untersuchten Spiele heißen Minecraft, Clash of Clans, Brawl Stars oder Fortnite. Geprüft wurde aus der Perspektive 10-jähriger Kinder. Die Ergebnisse sind alarmierend. 13 bieten inakzeptablen Kinderschutz, das am wenigsten schlimme, Pokémon Go, stufen die Tester als bedenklich ein. In einer App für 6-jährige gab es Werbung für ein Spiel, in dem unablässig Menschen erschossen werden, in anderen Apps fanden sich Naziparolen und Verweise auf Pornoseiten.
In vielen Apps gibt es Anreize zu teuren In-App-Käufen etwa für Rohstoffe oder Kostüme für Spielfiguren, teilweise werden Nutzer direkt oder indirekt zum Kauf aufgefordert. Bei Angry Birds 2 können Spieler mit einem Kauf rund 110 Euro für virtuelle Edelsteine verplempern. Oft sind die Kosten sehr intransparent. Darauf beruht das Geschäftsmodell, wenn die App selbst gratis ist.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Apps enthalten unzulässige Klauseln und lassen sich etwa bestätigen, dass man einer Überwachung zustimmt und keine Privatsphäre erwartet. Keine einzige Datenschutzerklärung erfüllt die gesetzliche Forderung, die Hinweise und Informationen zum Datenschutz in einer einfachen und für Kinder verständlichen Sprache zu geben.
Wie Kinder geschützt werden können und wie man In-App-Käufe verhindert, wird in sieben Tipps für Eltern aufgelistet. Die Untersuchung Kinderschutz in Spiele-Apps ist kostenfrei online unter www.test.de/spieleapps abrufbar und findet sich in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test.
(Text- und Bildquelle: test.de)