Bis auf Weiteres können sich Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren jeden Samstag in der Zeit von 10 bis 16.30 Uhr spontan und ohne Termin in der Impfstelle des Kreises Gütersloh gegen das Coronavirus impfen lassen. Das gilt sowohl für die Erst-, Zweit-, und Boosterimpfung als auch für die vierte Impfung. Letztere ist bisher nur für bestimmte Personengruppen vorgesehen: Über 70-Jährige und Personen mit einer Immunschwäche können den vierten Piks nach drei Monaten und das Personal im Pflegebereich nach sechs Monaten bekommen.
Sollte es zu einem erhöhten Aufkommen an der Impfstelle kommen, wird zwischen den Personen mit und ohne Termin unterschieden und zwei Schlangen gebildet. Impfwillige, die bereits für einen anderen Tag einen Impftermin gebucht haben, sich aber spontan an einem Samstag impfen lassen, sollen ihren Termin wieder online über das Buchungsportal oder telefonisch unter 05241/85-2960 absagen.
Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und Johnson&Johnson. Personen über 30 Jahren bekommen den Impfstoff von Moderna. Biontech wird an Personen unter 30 Jahren sowie an Schwangere und Stillende verimpft. Frauen unter 40 Jahren werden nicht mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft.
Mitzubringen ist ein Ausweisdokument, aus dem die Identität und Wohnadresse hervorgeht. Für eine Zweit- oder Auffrischungsimpfung ist der Impfpass mitzubringen. Für Erstimpfungen ist das nicht zwingend erforderlich. Im Idealfall bringen Impfwillige ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Unter 16-Jährige müssen von einem Erziehungsberechtigten zur Impfung begleitet werden.
Hinweis: Das Personal im Pflegebereich muss zur vierten Impfung eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen. Diese findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle.
(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)