HD Kottmeyer Gebäudedienste – Entfernung bedrohlicher Wespennester

Wespen suchen sich jedes Frühjahr ein geschütztes, neues Zuhause. Ärgerlich wird dies für uns Menschen nur, wenn die meist harmlosen und nützlichen Insekten ihr neues Zuhause direkt in unserem Wohn- und Arbeitsumfeld bauen. Grundsätzlich gilt: Da Wespen unter Artenschutz stehen, dürfen die Nester nicht ohne triftigen Grund entfernt werden. Ausnahmen bilden die Gemeine und Deutsche Wespe.

Nur in besonderen Fällen ist es also erlaubt, ein hausnahes Wespennest zu beseitigen – zum Beispiel dann, wenn ein gesundheitlicher Schaden (Allergiker) anders nicht abzuwenden ist. Oder dann, wenn ein erheblicher Gebäudeschaden droht. Denn Wespen sind Gebäudeschädlinge, die Dämmungen wie Styropor, Gipskartonplatten und Ähnliches zerstören. Ob ein Nest entfernt werden darf, dürfen grundsätzlich nur Experten entscheiden. Zuständig hierfür sind unter anderem die Kammerjäger der HD Kottmeyer Gebäudedienste GmbH & Co. KG. Gleiches gilt für Bienen- und Hornissennester.

Als Gebäudedienstleister decken wir, die HD Kottmeyer Gebäudedienste GmbH & Co. KG, neben den Geschäftsbereichen Gebäudereinigung, Parkettbearbeitung und Winterdienst auch das komplette Tätigkeitsfeld „Schädlingsbekämpfung“ ab. Sollten Sie ein Wespennest entdecken, stehen Ihnen unsere ausgebildeten Schädlingsbekämpfer beratend zur Seite und bekämpfen im Notfall das Nest mit der erforderlichen Schutzkleidung und dem geeigneten Equipment. Unsere Experten erreichen Sie telefonisch unter 05247-927000 oder per E-Mail an sbk@hdkottmeyer.de.

GUT ZU WISSEN:

Das Zusammenleben mit einem Wespenvolk:

Wespen stechen nur, wenn Sie sich bedroht fühlen. Der Naturschutzbund (NABU) empfiehlt daher einen Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern zum Nest einzuhalten und die Flugbahn zum Nest nicht zu versperren.

Der Lebenszyklus eines Wespenvolks:

Im Spätsommer bzw. Herbst löst sich das Wespenproblem von ganz alleine. Das Volk stirbt größtenteils ab, es überwintern nur die frisch geschlüpften Königinnen, die sich im nächsten Frühjahr ein neues Zuhause suchen. 

Kostenübernahme für die Wespennestentfernung:

Je nach Versicherungsvertrag, werden die Kosten für die Bekämpfung eines Wespennestes eventuell von Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung übernommen.

PS: Versuchen Sie niemals selbst ein Wespennest in Eigenregie zu entfernen. Ohne geeignete Schutzkleidung und Fachwissen kann das für Sie böse enden und teuer werden.

Unsere Schädlingsbekämpfer erreichen Sie unter:
  • Fon: 05247-92700-0
  • E-Mail: sbk@hdkottmeyer.de

(Text- und Bildquelle: HD Kottmeyer Gebäudedienste)