
Zum bevorstehenden Jahreswechsel erinnert die Stadtverwaltung Harsewinkel alle Bürgerinnen und Bürger an die geltenden Vorschriften zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern. Leider kommt es immer wieder zu Verstößen, die nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch Menschen, Tiere und Eigentum gefährden.
Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Feuerwerkskategorien: F2-Böller sind ab 18 Jahren frei verkäuflich, dürfen aber nur an zwei Tagen im Jahr zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar im öffentlichen Raum gezündet werden. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. F4-Böller hingegen dürfen ausschließlich von ausgebildeten und zertifizierten Pyrotechnikern eingesetzt werden. Der Besitz oder das Zünden von F4-Böllern durch Privatpersonen ist verboten und kann nach dem Sprengstoffgesetz als Straftat mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit Feuerwerk umzugehen. Der Einsatz von Böllern birgt erhebliche Gefahren: Menschen können sich schwer verletzen, während Haus- und Wildtiere durch den plötzlichen Lärm in Panik geraten und unnötig gestresst werden. Auch Kinder reagieren besonders empfindlich auf laute Knalle und grelle Lichtblitze. Hinzu kommt, dass unachtsam gezündete Feuerwerkskörper leicht Sachschäden verursachen oder Brände auslösen können.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist nur in den letzten drei Tagen vor Silvester zulässig, und der Abbrennzeitraum beschränkt sich auf den Jahreswechsel selbst. Außerhalb dieser Zeiten sind der Besitz und Einsatz ordnungswidrig und können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Die Stadtverwaltung Harsewinkel bittet alle Bürgerinnen und Bürger, Rücksicht aufeinander zu nehmen und die Regeln zum Schutz von Menschen, Tieren und Eigentum einzuhalten. Nur so kann der Jahreswechsel sicher und friedlich gefeiert werden. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird bei Missbrauch und Verstößen konsequent einschreiten, um die Sicherheit im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten.
(Bild- und Textquelle: Stadt Harsewinkel)




























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