Ein Muss für jeden Hundehalter: LVM-Versicherungsagentur Reinhold Everding rät zur Hunderhalterhaftpflicht

Ein Muss für jeden Hundehalter – Hunderhalterhaftpflicht

Ob Spielkamerad, treuer Wegbegleiter oder Wächter rund um’s Haus: Viele Hundebesitzer können sich ein Leben ohne ihren Schützling kaum vorstellen. Doch auch jedes noch so friedliche Tier kann einen Verkehrsunfall verursachen oder eine Person verletzen. LVM-Agenturinhaber Reinhold Everding aus Harsewinkel kennt die Risiken von Hundehaltern genau: „Für von Hunden verursachte Schäden gilt die Gefährdungshaftung. Das heißt, dass jeder Hundehalter für das Verhalten seines Tieres haftet – ganz egal, ob der Hundehalter letztendlich Schuld an einem Unfall hat oder nicht.“

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist deshalb in absolutes Muss für alle Hundebesitzer. In einigen Bundesländern ist sie bereits Pflicht. Neben dem Halter ebenfalls mitversichert sind Personen, die den Hund beaufsichtigen, wie beispielsweise Angehörige, Freunde oder Nachbarn. LVM-Agenturinhaber Reinhold Everding: „Die LVM-Hunderhalterhaftpflicht kommt auch für bestimmte Schäden an Mietsachen auf – beispielsweise, wenn der Hund in der Urlaubsunterkunft etwas umschmeißt oder den Teppich verunreinigt.“

Doch Reinhold Everding kennt leider auch solche Fälle, in denen Hunde schwere Personenschäden verursacht haben: „Uns ist ein Fall bekannt, indem eine Hundebesitzerin im Park spazieren ging und der angeleinte Hund völlig unvermittelt einen Fahrradfahrer ansprang. Dieser stürzte so unglücklich, dass er schwere Kopfverletzungen erlitt. Die Kosten für die Reha, das Schmerzensgeld und die Invalidenrente beliefen sich auf insgesamt 1,3 Millionen Euro.“

Reinhold Everding: „Hundehaltern empfehle ich, ihren Vierbeiner mit einer Versicherungssumme von 50 Millionen Euro zu versichern und einen Schutz zu wählen, der sowohl Personen- als auch Sachschäden abdeckt.“