Die Bürgermeisterin informiert bezüglich der Polizeipräsenz auf dem Place des Andelys

(Bildquelle: sumanley/pixabay.com)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Polizeipräsenz auf dem Place des Andelys löst Fragen aus. Deshalb folgende Mitteilung:

  1. Ab dem 3.7.2020 um 0:00 Uhr gilt die Quarantäneanordnung für alle Personen, die im Zeitraum vom 3.6.2020 bis zum 17.6.2020 mindestens an einem Tag auf dem Betriebsgelände der Firma Tönnies, In der Mark 2, Rheda-Wiedenbrück tätig waren, sowie für alle, die mit den Personen in häuslicher Gemeinschaft leben. Das besagt die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 30.Juni, die bis zum 17.Juli gilt. Die Allgemeinverfügung des Landes ersetzt die Quarantäneanordnung des Kreises vom 20. Juni, die am 2. Juli um 24 Uhr außer Kraft tritt.
  2. Weil so manch Betroffener gehofft hat, dass mit Ablauf des 2. Juli die Quarantäne vorbei ist, unterstützt die Bereitschaftspolizei die örtlichen Ordnungsbehörden kreisweit heute und morgen bei der Zustellung von Quarantänebescheiden. In Harsewinkel sind uns 2 Teams zugeordnet. Wir gehen bisher davon aus, dass die betroffenen Personen auf die Maßnahmen des Kreises Gütersloh und der Ordnungsbehörden angemessen reagieren werden. Bisher sind die Betroffenen kooperativ gewesen. Je länger die Quarantäne dauert, die seit dem 20. Juni auch für Nichtinfizierte und für Mitbewohner/innen gilt, umso mehr sind Geduld und Verständnis auf die Probe gestellt. Die neuerliche Quarantäneanordnung wird viele Betroffenen enttäuschen.
  3. Heute werden in Harsewinkel zunächst 17 Bescheide zugestellt, mit denen Personen aus der Quarantäne entlassen werden. Das sind Personen, die infiziert waren, deren Erstnachweis des Erregers schon länger als 14 Tage zurückliegt und die seit 48 Stunden symptomfrei sind. Diese Personen gelten als genesen und nicht mehr ansteckend. Die Nachricht lässt bei den Betroffenen auf eine positive Reaktion hoffen. Gleichzeitig gibt es im selben Haushalt Personen, deren Quarantäne noch nicht aufgehoben ist. Manche Quarantäne dauert auch länger als 14 Tage. Diese Personen reagieren möglicherweise mit Unverständnis.
  4. Selbst in Haushalten, in denen bisher alle Personen negativ getestet sind, müssen noch alle Personen in der Quarantäne verbleiben. Die Quarantäne kann erst dann aufgehoben werden, wenn für alle ein negatives Testergebnis von frühestens dem 14. Tag nach dem letzten bekannten Kontakt zu einem Infizierten oder dem letzten Arbeitstag auf dem Firmengelände vorliegt. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 30. Juni 2020 verfügt und beruht auf Festlegung des Robert-Koch-Instituts. Auch bei negativen Tests vor dem 14. Tag kann es nämlich sein, dass eine Person unerkannt positiv war und die anderen infiziert hat. Die Personen in solchen Haushalten werden in den nächsten Tagen vorrangig durch die mobilen Teams des DRK getestet. Dadurch soll festgestellt werden, welcher Haushalt aus der Quarantäne entlassen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen – Sabine Amsbeck-Dopheide

 

 

(Textquelle: Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide | Bildquelle: sumanley/pixabay.com)