Antworten und Einschätzungen der Bürgermeisterin zum aktuellen Infektionsgeschehen in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen

Aufgrund vieler Fragen, die aufgrund der aktuellen Situation und der entsprechenden Berichterstattung direkt an das das Spöggsken gerichtet wurden oder über Diskussionen in sozialen Medien öffentlich gestellt wurden, hat das Spöggsken ein paar dieser Fragen aufgegriffen und an die Verantwortlichen im Rathaus weitergeleitet. Unsere Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide hat sich trotz aller kraftzehrenden Anstrengungen, die diese aktuelle Pandemielage mit sich bringt und zusätzlich sehr viel Zeit und Aufmerksamkeit unseres Stadtoberhaupts in Anspruch nimmt, die Zeit genommen, diese Fragen umfangreich zu beantworten. Die Bürgermeisterin und das Spöggsken hoffen, dass diese Informationen den Bürgerinnen und Bürgern in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen und dazu beitragen, dass mögliche Gespräche und Diskussionen über die Feiertage weiterhin auf einer sachlichen Grundlage geführt werden können.

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide gibt dem Spöggsken einige Antworten auf gesammelte Fragen zum aktuellen Infektionsgeschehen vor Ort:

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide
Warum ist sind die Inzidenzwerte in Harsewinkel so hoch?

„Das Gesundheitsamt spricht meist von einem diffusen Infektionsgeschehen. Es muss aber meines Erachtens eine Ursache geben, die uns unterscheidet von Nachbarkommunen. Deshalb mein Erklärungsansatz: Harsewinkel ist die jüngste Gemeinde im Kreis. Kinder und Jugendliche konnten sich zunächst nicht impfen lassen. Junge Menschen in Harsewinkel leben oft in großen Familien, wo man sich schneller ansteckt. Der Anteil der Schüler/innen war in den letzten Wochen unter den Infizierten sehr hoch. Je größer der Anteil der Schüler/innen in der Gemeinde ist, umso wahrscheinlicher ist die Entdeckung von Infektionen, weil Schüler/innen regelmäßig qualifiziert getestet werden. Während der Schulzeit dürfte es in dieser Gruppe kaum eine Dunkelziffer geben. Dass in Harsewinkel mehr junge Menschen infiziert sein dürften, sieht man daran, dass relativ wenige Menschen in Harsewinkel trotz der hohen Inzidenz gestorben sind. Im Kreisschnitt sind 1,1 % der Infizierten gestorben. In Harsewinkel waren das 0,08 %. Darüber hinaus gibt es in Harsewinkel viele Zuwanderer aus Südosteuropa, in deren Heimatländern die Impfquote sehr niedrig ist. Und es gibt zwei vergleichsweise große freikirchliche Gemeinden, in denen die Impfskepsis ebenfalls stärker verbreitet ist“.

Wo liegen die Schwerpunkte des Infektionsgeschehens?

„In der letzten Woche lag der Anteil der Schüler/innen an den Neuinfizierten bei 57 %. Im Moment ist diese Altersgruppe besonders betroffen, weil die Kinder und Jugendlichen noch nicht (vollständig) geimpft sind. Große Familien mit Bezug zu den Freikirchen sind oft dabei. Menschen, die nicht geimpft sind, stecken sich einfach irgendwann an“.

Was wird gegen die weitere Verbreitung vor Ort getan?

„Die Ordnungsbehörde kontrolliert die Einhaltung der Quarantäneanordnungen und setzt sie notfalls auch durch. Die Stadt versorgt die Menschen in Quarantäne, wenn es sonst niemand tut. Der von der Stadt beauftragte Sicherheitsdienst kontrolliert die Einhaltung der Coronaschutzverordnung in Gaststätten, Geschäften, bei Sportveranstaltungen und in Gottesdiensten. Der Außendienst der Ordnungsbehörde kontrolliert am Wochenende bis in die Nacht hinein den öffentlichen Raum und die sogenannten Teestuben. Bei festgestellten Verstößen leitet die Ordnungsbehörde Bußgeldverfahren ein. Zusammen mit dem Kreis und dem örtlichen Gesundheitszentrum werden Impfangebote geschaffen. Werbung für das Impfen erfolgte im Dammanns Hof durch direkte Ansprache nahezu an jeder Tür. Mit Infoblättern in verschiedensten Harsewinkler Sprachen wurde dort, wo Arbeitsmigranten/innen wohnen, Impfangebote bekannt gemacht. Mit Religionsgemeinschaften, die keine Vereinbarung mit der Landesregierung getroffen haben zur Durchführung von Gottesdiensten, werden Hygienekonzepte abgestimmt, die dem Schutzniveau der Coronaschutzverordnung entsprechen. Die Einhaltung wird überprüft, auch Weihnachten. Die Verbreitung des Virus kann jedoch nicht durch Kontrollen aufgehalten werden, sondern nur durch Einsicht und vernünftiges Verhalten, weil die meisten Infektionen im privaten familiären Bereich erfolgen“.  

Was kann die Bürgermeisterin überhaupt tun, welchen Handlungsspielraum gibt es und welchen Regeln ist Sie unterworfen?

„Die Bürgermeisterin darf nur über die Coronaschutzverordnung hinausgehen, wenn dies in der Landesregelung ausdrücklich erlaubt ist. Am Beispiel der ständig in der öffentlichen Kritik stehenden Gottesdienste der Freikirchen will ich das deutlich machen: Das Land schreibt keine 3-G-Regel oder 2-G-Regel für Gottesdienste vor und keine Teilnehmerbegrenzung. Für die Anordnung einer 3-G-Regelung mit Zugangskontrolle musste ich die Zustimmung des Ministeriums einholen. Die Anordnung einer 2-G-Regelung hält das Ministerium für nicht gerichtsfest. Die Anordnung der 3-G-Regel gegenüber einer Gemeinde ist erfolgt. Andere Gemeinden haben das Hygienekonzept freiwillig auf 3-G umgestellt. Die Einhaltung wird überprüft.    

Welche rechtlichen Grundlagen gelten genau und wie werden diese durchgesetzt?

„Es gilt die Coronaschutzverordnung. Darüber darf ich nicht ohne Zustimmung der Landesregierung hinausgehen. Der Handlungsspielraum der Coronaschutzverordnung wird ausgeschöpft. Bei festgestellten Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet“.

Wie und wo finden Bürgerinnen und Bürger aktuelle Informationen zum Thema?

„Die Verwaltung berichtet in jeder Ausschusssitzung über das aktuelle Vorgehen in Sachen Pandemiebekämpfung. Über Bußgeldverfahren wird nicht öffentlich berichtet. Ordnungsbehördliche Kontrollen werden nicht veröffentlicht. Es wurde vor einigen Wochen mitgeteilt, dass wieder ein externer Sicherheitsdienst beauftragt ist, Kontrollen durchzuführen“.

Ergänzung vom Spöggsken: Die Stadt Harsewinkel informiert außerdem über die Website der Stadtverwaltung, Instagram-Beiträge sowie Pressemitteilungen u. a. an das Spöggsken und lokal agierende Printmedien.

Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger, um sich aktiv vor denen zu schützen, die sich nicht an Regeln halten?

„Sie können Verstöße bei der Ordnungsbehörde der Stadt Harsewinkel zur Anzeige bringen. Dafür muss Ort, Datum, Uhrzeit und der Name desjenigen, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat und der genaue Sachverhalt aufgenommen werden. Sie müssten ggf. im Falle einer Gerichtsverhandlung als Zeuge zur Verfügung stehen, sofern sich der andere gegen ein verhängtes Bußgeld zur Wehr setzt. Bei schwerwiegenden Verstößen mit hohem Gefährdungspotenzial, zum Beispiel bei einer Versammlung von ungeimpften Coronaleugnern, rufen Sie bitte die Polizei“.